Mit
der Vorsilbe „miss-“
wird etwas Verkehrtes,
Verfehltes
oder Verschiedenartiges
zum Ausdruck gebracht. Bei einem Missverständnis liegt also „ein
Fehler im Verständnis oder Verstehen“ vor.
Rechtschreibregel
I: Die
Vorsilbe „Miss-/miss-“ wird
mit kurzem Vokal gesprochen und daher immer mit „ss“ geschrieben.
Rechtschreibregel II:
Wörter,
die auf „-nis“ enden,
sind Nomen
und werden daher großgeschrieben.
Wörter
mit dem gleichen Rechtschreibproblem heißen:
Missbrauch, Misserfolg,
Missfallen, Missgeschick, Missvergnügen, Missernte, missdeuten,
missmutig, missraten, misstrauen
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